street là gì

Vielfältige Nutzung einer Straße
Erdgeschossnutzung mit Auswirkung auf den Straßenraum

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Österreich dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Eine Innerortsstraße oder Stadtstraße ist eine Straße innerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes. Im Gegensatz zu Außerortsstraßen wird ihr Charakter durch die begleitende Bebauung bestimmt. Typisch ist die vielschichtige Nutzung des Straßenraumes durch den Fuß-, Rad-, Auto- und den Öffentlichen Personennahverkehr wie zum Beispiel die Straßenbahn.

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Nationales[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist die Innerorts- bzw. Stadtstraße eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Baulastträger einer solchen Straße ist in der Regel die Kommune, sofern es sich nicht um eine Privatstraße handelt. Bei Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen ist der Straßenbaulastträger, also Bund, Land oder Landkreis für die Fahrbahn zuständig, die Gehwege liegen immer in der Zuständigkeit der Kommune. Autobahnen und Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften werden trotzdem als Außerortsstraßen klassifiziert. Es ist jedoch möglich, dass die Kommune deren Baulastträger ist.

Der Straßenname Stadtstraße kommt auch in Städten Süddeutschlands vor, so sánh in Burgau, Freiburg, Ravenstein und Reutlingen.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich gibt es keine explizite verkehrsrechtliche Definition des Begriffes, man versteht darunter yên tĩnh Allgemeinen eine Straße innerhalb des Ortsgebietes (der Ortstafeln) in Abgrenzung zur Freilandstraße. Dabei wird versucht, die Betafelung mit den Ortserweiterungen mitzuführen, viele Erschließungsstraßen liegen anfangs außerhalb des Ortsgebietes. Die Straßen sind durchwegs Gemeindestraßen, in Großstädten sind aber etliche Durchzugs- und Einfallsstraßen Landesstraßen (Landesstraßen B – „ehemalige Bundesstraßen“ – und L). Stadtautobahnen (Bundesstraßen A und S – Schnellstraßen) fallen nicht darunter und sind auch vom Ortsgebiet ausgenommen.

Es gibt aber baurechtliche Regelungen, ihre Anlage hat der RVS-Richtlinie 03.04.12 Querschnittsgestaltung von Innerortsstraßen zu genügen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang Pietzsch, Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9.